Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
der Firma Willy's Immobilien Verwaltungs- und Gastro - Service GmbH, Trier
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Motelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Motels (nachfolgend „Motel“ genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Motels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel
zustande. Macht das Motel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der
Vertrag durch die Annahme des Motelangebotes durch den Kunden zustande. In
beiden Fällen steht es dem Motel frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Motel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet der Kunde dem Motel gegenüber zusammen mit dem Dritten als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Motelaufnahmevertrag, sofern
dem Motel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.
3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Motel verjähren in einem
Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im
Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Motel verjähren
kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Motels beruhen, sowie bei dem Motel zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei dem Motel zurechenbaren Verlust des Lebens.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Motel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Motels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Motels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der vom Motel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen
anheben, höchstens jedoch um 5%.
4. Die Preise können vom Motel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Motels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Motel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Motel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Zudem kann das Motel im Verzugsfalle eine Gebühr in
Höhe von € 5,– pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Motel bleiben der Nachweis
und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Motel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Motels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Motels (No Show)
1. Das Motel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen:
a) Falls der Kunde eine Buchung ohne Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit
gewählt hat und im Moment der Reservierung akzeptiert hat, dass der
volle Preis des Aufenthaltes (von der Kreditkarte) abgezogen wird, ist dieser
Betrag nicht rückerstattbar.
b) Im Falle des Rücktrittes des Kunden von der Buchung hat das Motel Anspruch
auf angemessene Entschädigung.
c) Das Motel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten
Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale
beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen
mit oder ohne Frühstück.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Motel kein Schaden entstanden ist oder der dem
Motel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale
ist.
d) Sofern das Motel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der
Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von
dem Motel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Motel
ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Motel durch anderweitige Verwendungen
der Motelleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn
der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig
mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).
3. Hat das Motel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten
Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das
Motel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Motel. Der Kunde muss den Rücktritt
schriftlich erklären.
V. Rücktritt des Motels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Motel in diesem Zeitraum seinerseits
ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Motels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 6. verlangte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Motel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Motel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Motel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Motel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen
(z. B. in der Person des Kunden oder des Zweckes) gebucht werden;
• das Motel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Motelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Motels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen I. Ziffer 2. vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Motels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 17:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Motel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Motel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr sodann 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Motel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
VII. Haftung des Motels
1. Das Motel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Motel die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Motels beruhen, sowie Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Motels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Motels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Motels auftreten, wird das Motel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Motel
unverzüglich mitzuteilen. Auch ist der Kunde verpflichtet, das Motel rechtzeitig
auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Motel gegenüber dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701,702 BGB). Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu einem Gesamthöchstwert von € 100,– im Motel
aufbewahrt werden. Das Motel empfiehlt dringend, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der
Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung dem Motel Anzeigemacht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung
des Motels gilt vorstehende Ziffer 1. Satz 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Motelparkplatz
– auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf
dem Motelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Motel nicht, außer bei dem Motel zurechenbaren Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Motels. Vorstehende
Ziffer 1. Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Motel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post
und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt
behandelt. Das Motel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im
Motel) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende
Ziffer 1. Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
VIII.Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Motelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Motels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
im kaufmännischen Verkehr Trier. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz des Motels.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Motelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2008



